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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen

Kampfsportschule Tae Kwon Do Frohnau

Fassung vom 30.07.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter & Vertragspartner

  1. (1) Diese Bedingungen gelten für alle Unterrichtsverträge zwischen Tae Kwon Do Frohnau, Inhaber/Cheftrainer: Nawed Fareed, Elsenpfuhlstrasse 39, 13437 Berlin (nachfolgend „Schule“) und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“ oder bei Minderjährigen „Erziehungsberechtigter“).
  2. (2) Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag mit dem gesetzlichen Vertreter zu Gunsten des Minderjährigen geschlossen.

§ 2 Online-Vertragsschluss und Tarife

  1. (1) Die Präsentation der Kurse auf der Webseite ist kein bindendes Angebot. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ oder „Zahlungspflichtig einen Vertrag abschließen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
  2. (2) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Schule die Anmeldung per E-Mail bestätigt.
  3. (3) Bei Vertragsschluss wählt der Kunde eine der folgenden Tarifoptionen:
    • 1 Jahr Laufzeit: 55,-- EUR / Monat
    • 6 Monate Laufzeit: 60,-- EUR / Monat
    • 3 Monate Laufzeit: 65,-- EUR / Monat
  4. (4) Unabhängig von der gewählten Laufzeit erhebt die Schule eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 30,-- EUR. Diese wird direkt beim Antritt zur ersten Trainingsstunde fällig.

§ 3 Laufzeit, Kündigung & Änderungen des Zeitplans

  1. (1) Die schriftliche Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der gewählten Erstlaufzeit bei Cheftrainer Nawed Fareed, Elsenpfuhlstr. 39, 13437 Berlin, eingehen.
  2. (2) Wird der Vertrag zum Ablauf der Erstlaufzeit nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
  3. (3) Der Unterrichtszeitplan kann aus organisatorischen Gründen geändert werden. Kann der Teilnehmer aufgrund der Änderung nicht mehr am Unterricht teilnehmen, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen nach Vornahme der Änderung zum Ablauf des laufenden Monats zu kündigen.

§ 4 Unterrichtsgebühr, Fälligkeit & Zahlungsverzug

  1. (1) Die Unterrichtsvergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen und jeweils zum dritten Werktag des Monats fällig. Maßgebend ist der Eingang des Geldes auf dem Schulkonto.
  2. (2) Solange die Unterrichtsgebühr nicht entrichtet ist, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht.
  3. (3) Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, wird ab der 2. Mahnung eine Gebühr von 5,-- EUR erhoben. Der Teilnehmer haftet für den durch den Verzug entstandenen Schaden.
  4. (4) Kommt der Teilnehmer mit einem Betrag in Verzug, der die Summe zweier Monatsbeiträge erreicht, ist die Schule zur fristlosen Kündigung berechtigt oder kann den gesamten, auf die Restlaufzeit fallenden Betrag sofort fällig stellen.

§ 5 Unterrichtsdurchführung & Ausfallzeiten

  1. (1) Eine Unterrichtseinheit dauert in der Regel 1 Stunde.
  2. (2) Der Unterricht wird grundsätzlich durch Nawed Fareed erteilt. Die Schule behält sich das Recht vor, die Unterrichtserteilung anderen qualifizierten Lehrkräften zu übertragen. Ein Wechsel der Unterrichtsräumlichkeiten bleibt der Schule vorbehalten.
  3. (3) Die Schule hält für jeden Teilnehmer einen Unterrichtsplatz frei. Versäumte Stunden (z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Fernbleiben des Schülers) entbinden nicht von der Zahlungspflicht und führen nicht zu einer Verringerung des Beitrags.
  4. (4) Schließzeiten: Während der gesetzlichen Feiertage und in der Weihnachtszeit vom 20. Dezember bis zum 5. Januar eines jeden Jahres bleibt die Schule geschlossen.
  5. (5) Die Schule macht während der Berliner Schulferien drei Wochen Schulsommerferien. In dieser Zeit findet kein Unterricht statt; die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Haftung & Gesundheit

  1. (1) Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Verletzungen sowie für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder sonstiger Sachen wird nicht übernommen. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
  2. (2) Den Teilnehmern wird eine sportfachärztliche Untersuchung (Sporttauglichkeit) und der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen.

§ 7 Schulordnung & Verhaltensregeln

  1. (1) Sauberkeit des Körpers, der Sportkleidung und der Füße ist Pflicht. Finger- und Fußnägel sind kurz zu halten. Schmuck darf während des Unterrichts nicht getragen werden.
  2. (2) Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Die Trainingsfläche ist rechtzeitig vor Beginn zu betreten. Der Übungsraum darf grundsätzlich nur in Sportkleidung und barfuß oder in speziellen Tae Kwon Do Schuhen betreten werden.
  3. (3) In den Schulräumen besteht absolutes Rauchverbot. In den Umkleideräumen und Toiletten ist Ordnung zu bewahren.
  4. (4) Jeder Teilnehmer hat sich absolut fair und sportlich zu verhalten. Aggressives Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten ist unerwünscht und berechtigt die Schule zur fristlosen Kündigung.
  5. (5) Befolgt ein Teilnehmer die Ge- und Verbote (insb. Reinlichkeit, Schmuck, Pünktlichkeit, Kleidung) nicht, kann er von der Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Beharrliche Verstöße (mindestens dreimalige Abmahnung innerhalb eines Monats) berechtigen die Schule zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

Ergänzend gelten unsere Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung.

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